G wie GERICHT
Einst befand sich ein landesfürstliches Gericht in Mals. Erst nach der Zerstörung von Mals nach der Calvenschlacht von 1499 und dem nachfolgenden Ausbau von Glurns als befestigte und von Kaiser Maximilian geförderte Stadt, verliert Mals seine Bedeutung als weltlicher Gerichtssitz. Als Gerichtsort der churischen Gotteshausleute bleibt es hingegen bis zur definitiven Abtrennung des Vintschgaues von der Diözese Chur bestehen. Diese Abtrennung erfolgte 1808 und wurde 1816 nochmals bestätigt. Das Dekanat Mals kommt im Rahmen der Neuzeichnung der Diözesangrenzen im Habsburgerreich zur Diözese Brixen.
Das k. u. k. Gericht in Glurns besteht bis 1919, also bis zum Zusammenbruch der Habsburgermonarchie und der Teilung Tirols. Nach der Abtrennung Südtirols betrieb der italienische Staat noch einige Zeit ein Gerichtsamt in Glurns, dasselbe wurde dann aber mit demjenigen in Schlanders vereint und 1931 dorthin verlegt.
Die k. u. k. Gerichtsgrenze im Norden war das Langkreuz auf der Malser Haide, daran schloss das Gericht Nauders an. Im Süden lag die k. u. k. Gerichtsgrenze bei Eyrs, daran schloss das Gericht Schlanders an.
Der letzte kaiserlich-königliche Richter der Habsburgermonarchie in Glurns war der Oberlandesgerichtsrat Dr. Franz Preindlsberger (1865-1923), ein Urgroßvater mütterlicherseits des Verfassers dieser Schrift.